Privatpraxis in der MediaPark Klinik

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Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zur Verweisung von Patienten vom 13.01.2011 (Az:IZR 111/08, Abruf-Nr. 110686)

Der BGH stärkt den Grundsatz der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten und damit den Schutz des Vertrauens in eine ausschließlich an medizinische Erwägungen ausgerichtete Behandlung! Dies bedeutet, dass grundsätzlich Sie entscheiden, in welches Krankenhaus, zu welchem Fachkollegen oder zu welchem anderen Leistungserbringer Sie gehen. Erst wenn Sie es wünschen und ein hinreichender Grund besteht, werde ich Ihnen eine Empfehlung aussprechen.


Urlaub Dr. von Bergen:

Bis Weihnachten werde ich an folgenden Tagen nicht in der Praxis sein:

  • 19.12.2011 bis 24.12.2011

In dieser Zeit ist die Praxis offen! Ich werde vertreten durch die beiden Kollegen Dr. Kröger und Dr. Delonge, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.